You are currently viewing Neue Abmahnwelle: DSGVO-Verstöße und Persönlichkeitsrechtsverletzung durch den Einsatz von „Google Fonts“

Wegen vermeintlicher DSGVO-Verstöße werden aktuell viele Websitebetreiber in Deutschland abgemahnt. Anwaltskanzleien wie Kilian Lenard aus Berlin oder RAAG in Meerbusch versenden Abmahnschreiben in denen angegeben wird, dass durch die Verwendung von Google Fonts die Persönlichkeitsrechte Ihres Mandanten verletzt wurden.

Ausgelöst wurde diese Welle durch ein Urteil vom Landgericht München im Januar 2022. In diesem Verfahren wurde einem Websitebesucher 100 Euro Schadensersatz zugesprochen, weil der Websitebetreiber, durch den Einsatz von Google Fonts, unerlaubt personenbezogene Daten an Google weitergegeben hat. (LG München I, 20.01.2022 – 3 O 17493/20).

Warum das rechtswidrig ist, erklären wir Ihnen kurz.

Beim Laden der Website und den darin eingebundenen Google Fonts werden personenbezogene Daten, wie z.B. die IP-Adresse des Websitebesuchers, an Google Server in den USA gesendet. Die Weitergabe der IP-Adresse an Google stellt, ohne die vorherige Zustimmung des Nutzers, eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar.

Viele Indizien weisen darauf hin, dass es sich bei diesen Schreiben um rechtsmissbräuchliche Abmahnungen handelt. Ein Musterschreiben und mehr rechtliche Informationen zu dem Thema finden Sie hier.

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